Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Seite. Da mir Ihr Anliegen sehr wichtig ist, bemühe ich mich um eine schnelle Bearbeitung Ihrer Nachricht.
Leider kommt es momentan häufig vor, dass aus technischen Gründen Ihre Anfrage nicht ankommt. Sollten Sie daher innerhalb der nächsten 24 Stunden keine Rückmeldung von mir erhalten, bitte ich Sie im Studio unter 02266-465348 Ihr Anliegen zu klären.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Heike Wolf
Terminabsagen die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, muss ich leider als Verdienstausfall geltend machen
Datenschutz
In Bezug auf die neue Datenschutzregelung 2018 bitte ich Sie freundlichst die unten stehenden Texte wahr zu nehmen. Durch Absenden des Kontaktformular stimmen Sie automatisch den Datenschutzbestimmungen zu. Weitere Informationen und Einsicht in Ihre Daten erhalten Sie gerne auf Anfrage. Vielen Dank
Ab 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht. Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen geht mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher. Handwerksbetriebe müssen sicherstellen, dass sie bis zum 25. Mai 2018 die erforderlichen Anpassungen vornehmen.
Gesetzliche Erlaubnis Vorschriften, die eine Datennutzung erlauben, finden sich hauptsächlich in Artikel 6 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Regelungen werden durch die §§ 22, 24, 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ergänzt. Gemäß Art. 6 DSGVO ist eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung zulässig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist (z.B. Adresse des Kunden, um den Auftrag vor Ort beim Kunden ausführen zu können). Zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist (z.B. E-MailAdresse, um dem Kunden nach seinem Wunsch einen Kostenvoranschlag senden zu können). zur Wahrung berechtigter Interessen des Handwerksbetriebs oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen (z.B. die Auswertung der Kundendatei, um bestimmte Kunden zielgerichtet mit Werbung anzusprechen).
Die Datennutzung zur Direktwerbung ist zulässig. Allerdings dürfen Betroffene der Werbung jederzeit widersprechen (Art. 21 Absatz 2 DSGVO). Für Werbung per E-Mail ist weiterhin eine Einwilligung erforderlich.